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151228 Stadt erhöht Gebühren für Bücherei und Friedhof

 

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Heiligenhaus (stemu) Wenn das Geld nicht reicht, muss man entweder die Kosten reduzieren oder die Einnahmesituation verbessern. Beides ist in Heiligenhaus bis an die Grenze der Belastbarkeit erfolgt, aber Haushaltsdiskussionen machen in den Gremien der Stadt immer noch keinen Spaß. Am Gewerbesteuerhebesatz schrauben will niemand mehr, dafür hängt das Damoklesschwert der Erhöhung der Grundsteuer – mit jedem weiteren Ausgabeeuro oder nicht nicht zu realisierenden Einsparungen – über den Bürgern.
Die im Rat abschließend verabschiedeten Gebührenerhöhungen für Bücherei, Friedhof und Wochenmarkt treten ab dem 1. Januar in Kraft, sind aber angesichts der prekären Gesamtlage nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Dennoch wurden sie in den Gremien bisweilen intensiv und kontrovers diskutiert und sind mit völlig unterschiedlichen Abstimmungsergebnissen zustande gekommen.
Am schwersten taten sich die lokalen Politiker mit der Gebührensatzung für die Stadtbücherei. Von Seiten der SPD lautete die Kritik, dass Gebühren von Kindern zu erheben generell nicht vertretbar sei, die Grünen bezeichneten die Gebührenerhöhung als unsozial, außerdem stünde die aufgezeigte Mehreinnahme in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Mehrbedarf. Mit 19 zu 16 Stimmen wurde die neue Gebührensatzung verabschiedet. Sie sieht vor, dass die Jahresbeiträge von 13 auf nun 18 Euro steigen, der ermäßigte Satz wird von drei auf sechs Euro verdoppelt. Weitere Einnahmesteigerungen soll die Reduzierung der Karenztage für die Rückgabe von drei auf einen bringen. Insgesamt erhofft man sich Mehreinnahmen von 1500 Euro pro Jahr durch die Maßnahmen.
Auch umstritten war die Gebührenerhöhung für Marktbeschicker. Die CDU hätte hier gerne Konzepte zur Erhöhung der Anzahl dauerhafter teilnehmender Händler gesehen und die Erhöhung als „nicht zielführend“ beschrieben. Den Unmut darüber quittierte die Fraktion allerdings nicht mit Gegenstimmen, sondern Enthaltungen. So ging diese Gebührensatzung mit einer Erhöhung des Quadratmeterpreises um acht Cent auf nun 0,74 Euro (12 Prozent) ohne Nein-Stimmen durch den Rat.
Im Zusammenhang mit der neuen Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Friedhofes vermisste die SPD ein Nutzungskonzept. Darum könne man der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Notwendig geworden waren die Erhöhungen, die sich bei den reinen Gräberkosten zwischen zehn Prozent und einer nahezu Verdoppelung der Kosten bewegen, auch durch ein verändertes Nachfrageverhalten. So seien Wahl- und Reihengräber rückläufig, während Urnengräber stärker gefragt sind. Außerdem wird die Änderung mit einer höheren Beteiligung an Personal- und Verwaltungskosten begründet. Die Satzung wurde mit 25 zu zehn Stimmen verabschiedet.



Autor: Muelders -- 27.12.2018; 14:12:47 Uhr

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