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181227 Wo die Stadt fi­nan­zi­ell mit­mischt

 

Stadtwerke, VHS und SBEG sind nur einige Beispiele für Beteiligungen der Kommune. Der jährliche Bericht soll Aufschluss über deren Wirtschaftlichkeit geben.
VON STEFAN MÜLDERS
HEILIGENHAUS Er umfasst für das Jahr 2017 ganz 257 Seiten Zahlen und vor allem Erläuterungen: Der Beteiligungsbericht der Stadt Heiligenhaus. Er ist eine Pflichtveröffentlichung aller Kommunen und enthält entsprechend viele wiederkehrende Formulierungen. Seine tatsächliche Bedeutung ist nicht nur deshalb durchaus umstritten.
Als Energieversorgen setzen die Stadtwerke Heiligenhaus rund 20 Millionen Euro jährlich um. Angesichts eines Jahresüberschusses 2017 von fast 850.000 Euro schreibt Geschäftsführer Michael Scheidtmann in seinem Bericht von einem erfolgreichen Jahr. Problematisch habe sich der Gasbereich entwickelt. Hier stehen einem Mengenverlust von 0,6 Prozent Umsatzeinbußen von 9,8 Prozent – die 785.000 Euro entsprechen – gegenüber. Ein Grund dafür: im Jahresverlauf gestiegene Einkaufspreise wurden an die Kunden im wettbewerbsstarken Markt nicht weiter gegeben. Dennoch ist Scheidtmann stolz drauf, trotz wachsender Konkurrenz in diesem Bereich die Kundenabgänge durch attraktive Angebote in Grenzen gehalten und sogar noch Kunden wiedergewonnen zu haben. Im Gegensatz dazu hatte sich der Strommarkt entwickelt. Hier lagen die Mengenverluste bei 0,7 Prozent, während der Umsatz um 2,9 Prozent auf nunmehr über acht Millionen Euro gesteigert wurde. Beim Wasser gab es keine nennenswerten Veränderungen.
Der Stadtwerke-Chef geht für die nachfolgenden fünf Jahre von konstanten Gewinnen aus, die im Bereich von 700.000 Euro liegen dürften. 2018 sollen es konkret 675.000 Euro sein. „Dabei ist sich die Geschäftsführung bewusst, dass der steigende Wettbewerb auf dem Gasmarkt, die mit zunehmenden Chancen und Risiken verbundene Gasbeschaffung mit der Auswirkung auf Margen und Kundenbindung die Realisierung der angestrebten Ziele nicht einfach machen“, heißt es im Bericht. Zudem würde mittelfristig die Herabsetzung der Eigenkapitalverzinsung für das regulierte Strom- und Gasnetz nicht ohne Auswirkung bleiben.
Zumindest was die Gewinnerwartung angeht konnte die Stadt- und Bodenentwicklungsgesellschaft (SBEG) in 2017 mit den Stadtwerken mithalten. Rund 970.000 Euro Überschuss bei zirka vier Millionen Euro Umsatz waren dem erfolgreichen Abschluss mehrerer Projekte in der Stadt zu verdanken. Mit dem Innovationspark beschäftigt die SBEG in den kommenden Jahren das größte zusammenhängende gewerbliche Projekt seit ihrer Gründung im Jahr 2005. Viele Hoffnungen stecken darin, sowohl im Sinne der  mittelfristige zu erwartenden Steigerungen der Gewerbesteuereinnahmen wir auch im Hinblick auf die Direkterlöse für die SBEG. Allerdings liegen genau hier auch einige Risiken: Unsicher ist, ob zu erzielende Marktpreise zum Veräußerungszeitpunkt die aktuellen Erwartungen bestätigen können und ob überhaupt alle Grundstückslagen zu veräußern sind. Außerdem könnten Kostensteigerungen in den Planungsverfahren eintreten.
Auf die Zahlen aus 2016 bezieht sich der Bericht des Zweckverbandes der VHS Velbert/Heiligenhaus. Die Einnahmen der VHS fußen auf zwei wesentlichen Säulen: Zum einen die öffentlichen Zuwendungen, die mit 583.000 Euro rund 33 Prozent ausmachen, zum anderen die Kursbeiträge. Diese entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr positiv und steigerten sich um rund 250.000 Euro auf fast 1,15 Millionen Euro. Damit ist der prozentuale Anteil an den Erträgen auf 67 Prozent gestiegen, eine absolute Notwendigkeit, geht man doch von perspektivisch eher sinkenden Erwartungen bei den Zuschüssen aus. Um über die Kurse aber weiter den notwendigen Umsatz erzielen zu können, seien mittelfristig größere Anstrengungen nötig: Der Bericht schreibt seit geraumer Zeit von einem Paradigmenwechsel in der VHS-Kultur. Demografischer Wandel und durch moderne Technik verändertes Lernverhalten seien ein Risiko für die klassische VHS-Bildungskultur. Weiterentwicklungen seien für hauptamtliche Mitarbeiter, in der Netzwerkstruktur, dem Qualitätsmanagement und beim Image notwendig.
Darüber hinaus informiert der jährliche Beteiligungsbericht noch über den Spar- und Bauverein, die Betriebsgesellschaft des Lokalradio Mettmann, das Sondervermögen Abwasser, den Zweckverband Klinikum Niederberg sowie den Trägerzweckverband der Kreissparkasse Düsseldorf.

Umfassende Berichtspflicht
Jede Kommune hat gemäß §117 Gemeindeordnung die Pflicht, zur Information von Ratsmitgliedern und Einwohnern einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Darin sind ihre wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen zu erläutern.
Er enthält auch die Angaben, die gemäß §1 Abs. 2 Nummer 8 und 9 der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen als Anlage zum Haushaltsplan beizufügen sind: Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen sowie Jahresabschlüsse und Lageberichte der privaten Betriebe.



Autor: Muelders -- 27.12.2018; 18:16:35 Uhr

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