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VON STEFAN MÜLDERS
Ratingen Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2016 in einer Liste zusammengestellt. Steuern und Recht, Gesundheit und Pflege, Geld und Kredit – das sind die Stichworte.
Ohne Steuer-Identifikationsnummer geht bei Kindergeldantrag und Freistellungsauftrag nichts mehr. Antragsteller müssen ihre steuerliche Identifikationsnummer und die des Kindes beim Neuantrag ab 2016 zwingend mit angeben. Obwohl die Steuer-ID erst 2008 eingeführt wurde, muss diese trotzdem für Kinder älteren Jahrgangs gemeldet werden. Ein bisschen mehr gibt´s auch: Zum 1. Januar wurde das Kindergeld um zwei Euro pro Kind erhöht, sodass jetzt für das erste und zweite Kind je 190 Euro, für das dritte Kind 196 und für jedes weitere 221 Euro pro Monat gezahlt werden.
Wie schon in den vergangenen Jahren schlägt die Post beim Porto auf – dieses Mal beim Standardbrief um acht Cent auf jetzt 0,70 Euro.
Bankleitzahl und Kontonummer haben ab 1. Februar 2016 endgültig ausgedient: Ausschließlich die IBAN (International Bank Account Number) gilt dann für Inlandstransfers und Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Die Hartz-IV-Sätze wurden am 1. Januar zwischen drei und fünf Euro angehoben. Und 870 000 Haushalte können sich über mehr Wohngeld freuen.
Gestiegen sind die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegekasse (auf 4 237,50 Euro im Monat) sowie in der Rentenversicherung (auf 6 200 Euro im Monat).
Aus dem Ausland nach Hause telefonieren wird ab dem 30. April billiger. Die jetzigen Preisobergrenzen werden dann durch Höchstaufschläge auf den Heimtarif fürs Surfen und Telefonieren aus dem EU-Ausland abgelöst.
Auf gesetzlich Krankenversicherte kommen bei den meisten Kassen höhere Zusatzbeiträge zu. Sie können aber mit der Termingarantie beim Facharzt und dem neuen Recht auf eine zweite ärztliche Meinung bei bestimmten Eingriffen auf mehr Heilkraft im Gesundheitssystem hoffen.
Wer ein Haus bauen will, muss seit dem 1. Januar strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten. Aber Bauherren können bei der KfW für energieeffiziente Neubauten auch doppelt so hohe Förderkredite wie bisher aufnehmen: Statt 50 000 Euro sind es dann 100 000 Euro pro Wohneinheit.
Schüler, Studenten und Auszubildende können ab Schuljahres- beziehungsweise Semesterbeginn 2016/17 auf mehr Bares in der Kasse zählen: Die BAföG-Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben. Ein Studierender mit eigener Wohnung kann dann 735 statt bislang 670 Euro erhalten. Wer während der Ausbildung oder der Berufsvorbereitung Beihilfe erhält, kann sich ab 1. August 2016 ebenso freuen wie Schüler und Studenten: Die Sätze für die Beihilfe zur Berufsausbildung steigen ebenso um sieben Prozent.

NEUERUNGEN
Weitere Änderungen für 2016 in aller Kürze
Ausrangierte Elektrogeräte muss der Handel künftig kostenlos zurücknehmen.
Die Nährwerttabelle auf Lebensmittelverpackungen wird ab dem 13. Dezember 2016 Pflicht
In einigen Bundesländern müssen Rauchmelder auch in bestehenden Gebäuden Einzug halten.
Das Recht auf ein Girokonto für Jedermann wird 2016 umgesetzt.
Die Deutsche Bahn beabsichtigt, auch dieICE-Fahrgäste in der 2. Klasse mit kostenlosem WLAN zu beglücken – noch fehlen aber die technischen Voraussetzungen.



Autor: Muelders -- 27.12.2018; 14:11:00 Uhr

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